LAG Hamm - Urteil vom 21.07.2005
11 Sa 787/05
Normen:
LBG NW § 10 Abs. IV ; BAT § 50 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2006, 51
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 1 (2) Ca 1942/04 - 24.03.2005,

Erlöschen des Arbeitsverhältnisses einer Regierungsangestellten mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf bei Wechsel in Vorbereitungsdienst für Lehramt

LAG Hamm, Urteil vom 21.07.2005 - Aktenzeichen 11 Sa 787/05

DRsp Nr. 2005/17600

Erlöschen des Arbeitsverhältnisses einer Regierungsangestellten mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf bei Wechsel in Vorbereitungsdienst für Lehramt

»Nach § 10 Abs.4 LBG NW erlischt ein Arbeitsverhältnis mit der Ernennung zur Beamtin. Diese Rechtsfolge tritt auch ein, wenn eine bisherige Regierungsangestellte beim Studienseminar unter Ernennung zur Beamtin auf Widerruf den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt im staatlichen Schuldienst antritt. Die Regierungsangestellte kann wegen der gesetzlich bestimmten Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht beanspruchen, dass ihr in ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach § 50 Abs.2 BAT für die Dauer des Vorbereitungsdienstes gewährt wird.«

Normenkette:

LBG NW § 10 Abs. IV ; BAT § 50 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung von Sonderurlaub und im Zusammenhang damit in der Berufungsinstanz auch über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.