LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.11.2005
L 5 KA 1484/05
Normen:
Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 Buchst b § 31a Abs. 1 S. 1 § 31a Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 115a § 115b § 116 S. 1 § 116 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 21.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 4671/02

Ermächtigung für Krankenhausärzte in der Vertragsärztlichen Versorgung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2005 - Aktenzeichen L 5 KA 1484/05

DRsp Nr. 2006/24414

Ermächtigung für Krankenhausärzte in der Vertragsärztlichen Versorgung

1. Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Vorschrift ist die Ermächtigung nach § 116 SGB V iVm § 31a Abs 1 Ärzte-ZV nur für Krankenhausärzte möglich. Dient sie ausschließlich dazu, Versorgungslücken zu schließen, so kommt sie nur bei einer Minderversorgung der Versicherten in Betracht. Dieser Vorrang ist auch durch die Neuregelung der §§ 115a und 115b SGB V unberührt geblieben. 2. Ein qualitativer Versorgungsbedarf wird nicht schon allein durch den Umstand besgründet, dass besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Zusammenhang mit der Behandlung von Persönlichkeitsstörungen bei Sexualstraftätern geltend gemacht werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 Buchst b § 31a Abs. 1 S. 1 § 31a Abs. 1 S. 2 ;