LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.11.2003
L 5 KA 4387/02
Normen:
SGB X § 44 Abs. 2 § 44 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 17.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 3143/00

Ermessensausübung durch die Kassenärztliche Vereinigung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2003 - Aktenzeichen L 5 KA 4387/02

DRsp Nr. 2006/24185

Ermessensausübung durch die Kassenärztliche Vereinigung

Es steht im Ermessen einer Kassenärztlichen Vereinigung, ob auch die zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der am Delegationsverfahren teilnehmenden Psychotherapeuten, die Honorarbescheide bestandkräftig werden ließen, rückwirkend mit einem Punktwert von zehn Pfennig zu vergüten sind. Dabei ist es bei der Ermessensausübung nicht ausreichend, wenn sich eine Kassenärztliche Vereinigung pauschal auf einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand und unzumutbare finanzielle Auswirkungen bei den anderen Vertragsärzten beruft. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 44 Abs. 2 § 44 Abs. 4 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen, vom 17.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 3143/00