Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch darauf hat, als Lehrer an einem Gymnasium eingesetzt zu werden.
Der 1938 geborene Kläger erwarb 1972 die Lehrbefähigung in den Fächern Mathematik und Physik der Allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschule der DDR. Er erhielt die Note "sehr gut". Seither war er als Lehrer für die Fächer Mathematik und Physik an der Erweiterten Oberschule (EOS) " in F tätig. Von 1985 bis 1990 war er auch Fachlehrer für Informatik, 1990 bis 1991 Stellvertreter des Direktors und ab 1991 Fachbereichsleiter Physik.
Seit 1990 ist er Vorsitzender des Personalrates beim Staatlichen Schulamt F, seit 1991 war er auch Mitglied des Personalrats und des Lehrerrats der EOS, an der er unterrichtete. Er ist vermindert mit zehn Unterrichtsstunden wöchentlich zu beschäftigen.
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