Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit nach dem Mainz-Dortmunder-Dosis-Modell
LSG Chemnitz, Urteil vom 18.01.2006 - Aktenzeichen L 2 U 165/01
DRsp Nr. 2007/20496
Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit nach dem Mainz-Dortmunder-Dosis-Modell
Das Mainz-Dortmunder-Dosis-Modell (MDD) stellt nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand ein geeignetes Modell zur Feststellung der schädigenden Einwirkungen im Sinne der Berufskrankheit Nr. 2108 dar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]