SG Reutlingen - Urteil vom 11.08.2005
S 10 KR 445/05
Normen:
SGB V § 62 Abs. 2 S. 3 ;

Ermittlung der Belastungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Berücksichtigung volljähriger Kinder

SG Reutlingen, Urteil vom 11.08.2005 - Aktenzeichen S 10 KR 445/05

DRsp Nr. 2008/17206

Ermittlung der Belastungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Berücksichtigung volljähriger Kinder

Eine Berücksichtigung von volljährigen Kindern hat bei der Ermittlung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V zumindest so lange zu erfolgen, als für diese Kindergeld gezahlt wird und sie auch nach dem Einkommenssteuerrecht berücksichtigt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 62 Abs. 2 S. 3 ;