SG Reutlingen - Urteil vom 11.08.2005 S 10 KR 445/05
Normen:
SGB V § 62 Abs. 2 S. 3 ;
Ermittlung der Belastungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Berücksichtigung volljähriger Kinder
SG Reutlingen, Urteil vom 11.08.2005 - Aktenzeichen S 10 KR 445/05
DRsp Nr. 2008/17206
Ermittlung der Belastungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Berücksichtigung volljähriger Kinder
Eine Berücksichtigung von volljährigen Kindern hat bei der Ermittlung der Belastungsgrenze nach § 62SGB V zumindest so lange zu erfolgen, als für diese Kindergeld gezahlt wird und sie auch nach dem Einkommenssteuerrecht berücksichtigt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]