1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 15.04.2016 - Az.
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten um die Beendigung des sie verbindenden Arbeitsverhältnisses.
Der am ...1967 geborene und verheiratete Kläger war seit dem 01.06.2013 bei der Beklagten als Gebietsleiter der Region Ost im Vertriebsaußendienst zu einem Bruttomonatsentgelt in Höhe von zuletzt 6.640,82 € beschäftigt. Mit Schreiben vom 25.11.2015 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.12.2015.
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