Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.09.2015 -
Die Revision wird zugelassen.
-590872575.
Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis das
Die Beklagte ist ein Automobilindustriezulieferer mit zwei Betrieben in Nordrhein-Westfalen. In S. beschäftigt sie etwa 350 Mitarbeiter. Der zweite Betrieb der Beklagten in Nordrhein-Westfalen befindet sich in S. im Kreis Gütersloh.
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