LSG Bayern - Beschluss vom 14.12.2006
L 20 R 190/04.Ko
Normen:
JVEG § 5 ;

Ersatz der Fahrtkosten für ein Taxi, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

LSG Bayern, Beschluss vom 14.12.2006 - Aktenzeichen L 20 R 190/04.Ko

DRsp Nr. 2007/20014

Ersatz der Fahrtkosten für ein Taxi, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Aus einer ärztlichen Verordnung auf Krankenbeförderung folgt nicht die Berechtigung ein Taxi zu benutzen, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich gewesen wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 5 ;