Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13.7.2018 (Az.:
Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten um den Ersatz von Schäden, die am Hausgrundstück der Klägerin im Gefolge von Bauarbeiten auf dem benachbarten Grundstück der Beklagten entstanden sein sollen.
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