OLG München - Endurteil vom 11.09.2019
7 U 2873/18
Normen:
BGB § 906 Abs. 2; BGB § 280 ff.; ZPO § 547 Nr. 6; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
NJW 2020, 1683
NZBau 2020, 294
Vorinstanzen:
LG München I, vom 13.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 8648/16

Ersatz von Schäden im Gefolge von Bauarbeiten auf einem benachbarten GrundstückFehlerhaftes Verfahren

OLG München, Endurteil vom 11.09.2019 - Aktenzeichen 7 U 2873/18

DRsp Nr. 2019/14357

Ersatz von Schäden im Gefolge von Bauarbeiten auf einem benachbarten Grundstück Fehlerhaftes Verfahren

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13.7.2018 (Az.: 24 O 8648/16), soweit es angefochten ist, samt des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.

2.

Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 906 Abs. 2; BGB § 280 ff.; ZPO § 547 Nr. 6; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1;

Entscheidungsgründe

A.

Die Parteien streiten um den Ersatz von Schäden, die am Hausgrundstück der Klägerin im Gefolge von Bauarbeiten auf dem benachbarten Grundstück der Beklagten entstanden sein sollen.