Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.03.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für die zweite Instanz wird auf 78.035,53 EUR festgesetzt.
I.
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