1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 30.08.2022 -
2. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Entgeltfortzahlungsansprüche des Klägers gegen die Beklagte für die Zeit vom 14.03.2022 - 31.03.2022.
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