SG Braunschweig - Beschluss vom 24.01.2008
S 32 SO 240/07
Normen:
SGB X § 63 ;

Erstattung von Anwaltskosten nach einem Widerspruchsverfahren aufgrund eines Rechenfehlers im Kostenfestsetzungsbescheid

SG Braunschweig, Beschluss vom 24.01.2008 - Aktenzeichen S 32 SO 240/07

DRsp Nr. 2008/17097

Erstattung von Anwaltskosten nach einem Widerspruchsverfahren aufgrund eines Rechenfehlers im Kostenfestsetzungsbescheid

Enthält ein behördlicher Kostenfestsetzungsbescheid nach erfolgreich abgeschlossenem Widerspruchsverfahren einen einfachen Rechenfehler, so ist es nicht erforderlich, sofort unter Einschaltung eines Rechtsanwalts ein förmliches Widerspruchsverfahren zu betreiben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 63 ;