Erstattung von Anwaltskosten nach einem Widerspruchsverfahren aufgrund eines Rechenfehlers im Kostenfestsetzungsbescheid
SG Braunschweig, Beschluss vom 24.01.2008 - Aktenzeichen S 32 SO 240/07
DRsp Nr. 2008/17097
Erstattung von Anwaltskosten nach einem Widerspruchsverfahren aufgrund eines Rechenfehlers im Kostenfestsetzungsbescheid
Enthält ein behördlicher Kostenfestsetzungsbescheid nach erfolgreich abgeschlossenem Widerspruchsverfahren einen einfachen Rechenfehler, so ist es nicht erforderlich, sofort unter Einschaltung eines Rechtsanwalts ein förmliches Widerspruchsverfahren zu betreiben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]