Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. August 2019 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat den Klägern auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligen streiten über die Erstattung der Aufwendungen für ein Widerspruchsverfahren.
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