Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin vom 2. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung in Anspruch.
Am 27. August 2015 veröffentlichte die Beklagte auf einer von ihr betriebenen Internetseite einen Artikel mit folgendem Inhalt:
"Platz 8 für [Klägerin]!
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