Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. Juli 2019 - L
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Im Streit steht die Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen.
Nach vorläufiger Leistungsbewilligung entschied das beklagte Jobcenter abschließend über den Leistungsanspruch des Klägers für November 2014 bis April 2015 und setzte eine Erstattung wegen Überzahlung in Höhe von 733,68 Euro fest (Bescheide vom 14.9.2015; Widerspruchsbescheide vom 20. und 5.5.2017). Das
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