Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. März 2016 insoweit geändert, als die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Teilbetrag von 12.003,80 Euro seit dem 19. Dezember 2013 und für den Teilbetrag von 45.762,58 Euro seit dem 26. Februar 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
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