BFH - Urteil vom 22.11.2012
III R 24/11
Normen:
SGB X § 103; SGB X § 104; SGB X § 107 Abs. 1; EStG § 74 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 1055/09

Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch den Kindergeldberechtigten

BFH, Urteil vom 22.11.2012 - Aktenzeichen III R 24/11

DRsp Nr. 2013/2325

Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch den Kindergeldberechtigten

Hat ein Sozialleistungsträger wegen der Leistungen nach dem SGB II, die er dem Kind eines Kindergeldberechtigten gewährt hat, keinen Anspruch auf Erstattung von Kindergeld, weil das Kind in einem eigenen Haushalt lebt und das Kindergeld an das Kind weder abgezweigt noch weitergeleitet worden ist, so be-steht dennoch ein Erstattungsanspruch, wenn der kindergeldbe-rechtigte Elternteil ebenfalls Sozialleistungen nach dem SGB II bezieht.

Normenkette:

SGB X § 103; SGB X § 104; SGB X § 107 Abs. 1; EStG § 74 Abs. 2;

Gründe

I.