Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des M. vom XX.XX.XXXX, AZ: XXXXXX - werden zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 5% und der Beklagte zu 95%.
3.Die angefochtene Entscheidung ist (wegen der Kosten) vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Der Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
I.
1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|