1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juli 2013 - 17 Ta (Kost) 6061/13 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Mai 2013 -
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