BAG - Urteil vom 07.08.1956
3 AZR 224/54
Normen:
ErstattungsG § 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 1 ErstattG
Vorinstanzen:
LAG München, vom 26.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 410/53 II

Erstattungsrecht: Voraussetzungen für eine Erstattungsklage

BAG, Urteil vom 07.08.1956 - Aktenzeichen 3 AZR 224/54

DRsp Nr. 2007/23008

Erstattungsrecht: Voraussetzungen für eine Erstattungsklage

»1. Ist ein Erstattungsbeschluß nicht fristgemäß vom Erstattungspflichtigen angefochten worden, so ist eine Klage des Erstattungsberechtigten gegen den Erstattungspflichtigen auf Zahlung der im Erstattungsbeschluß festgesetzten Beträge mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. 2. Erstattungsbeschlüsse sind keiner Rechtskraft fähig. Eine Vollstreckungsklage ist gegen sie nicht zulässig.«

Normenkette:

ErstattungsG § 1 ;

Hinweise:

Anmerkung: Pohle, AP Nr. 1 zu § 1 ErstattG

Vorinstanz: LAG München, vom 26.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 410/53 II
Fundstellen
AP Nr. 1 zu § 1 ErstattG