LAG München, vom 26.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 410/53 II
Erstattungsrecht: Voraussetzungen für eine Erstattungsklage
BAG, Urteil vom 07.08.1956 - Aktenzeichen 3 AZR 224/54
DRsp Nr. 2007/23008
Erstattungsrecht: Voraussetzungen für eine Erstattungsklage
»1. Ist ein Erstattungsbeschluß nicht fristgemäß vom Erstattungspflichtigen angefochten worden, so ist eine Klage des Erstattungsberechtigten gegen den Erstattungspflichtigen auf Zahlung der im Erstattungsbeschluß festgesetzten Beträge mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.2. Erstattungsbeschlüsse sind keiner Rechtskraft fähig. Eine Vollstreckungsklage ist gegen sie nicht zulässig.«
Normenkette:
ErstattungsG § 1 ;
Hinweise:
Anmerkung: Pohle, AP Nr. 1 zu § 1 ErstattG
Vorinstanz: LAG München, vom 26.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 410/53 II