OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.03.2017
3 LB 4/16
Normen:
HeilprG § 1 Abs. 1; HeilprG § 1 Abs. 2; DVO-HeilprG § 2 Abs. 11 Buchst. i); SGB V § 125 Abs. 1; SGB V § 125 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 27.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 297/13

Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie ohne Ablegung einer weiteren Kenntnisprüfung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.03.2017 - Aktenzeichen 3 LB 4/16

DRsp Nr. 2017/17515

Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis "Physiotherapie" ohne Ablegung einer weiteren Kenntnisprüfung

1. Die eigenverantwortliche Anwendung physiotherapeutischer Methoden zur Krankenbehandlung ohne ärztliche Verordnung und ohne Bestallung als Arzt stellt eine Ausübung der Heilkunde nach § 1 Abs. 2 HeilprG dar. Diese ist auch für ausgebildete Physiotherapeuten erlaubnispflichtig und kann beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie erteilt werden.