Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 21. September 2016 -
Der Wert der Beschwer, zugleich der Streitwert für das Beschwerdeverfahren, wird auf 11.000 € festgesetzt.
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