Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 18. September 2014
Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, zurückverwiesen.
Die Revision der Kläger wird als unbegründet zurückgewiesen.
Dem FG wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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