SG Stuttgart, vom 27.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 6306/00
Erweiterung des Bemessungszeitraums beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2003 - Aktenzeichen L 12 AL 2533/03
DRsp Nr. 2006/24182
Erweiterung des Bemessungszeitraums beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Erweiterung des Bemessungszeitraumes nach der Härteregelung des § 131 Abs. 1SGB III scheidet aus, wenn der Arbeitslose in den zwei Jahren vor der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs nicht überwiegend ein höheres Entgelt erzielt hat. Als Bemessungsentgelt nach § 135 Nr. 4 SGB III ist das Entgelt maßgeblich, das der Bemessung des Krankengeldes zugrunde gelegt worden ist, wenn im Regelbemessungszeitraum nach § 130 Abs. 1SGB III ausschließlich Krankengeld bezogen wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]