OLG Hamm - Urteil vom 17.06.2021
28 U 64/20
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1; EG-FGV § 27 Abs. 1; BGB § 826;
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 27.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 163/19

Erwerb eines gebrauchten DieselfahrzeugsSchutzzweck der Vorschriften der §§ 6 und 27 EG-FGV

OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2021 - Aktenzeichen 28 U 64/20

DRsp Nr. 2021/14198

Erwerb eines gebrauchten Dieselfahrzeugs Schutzzweck der Vorschriften der §§ 6 und 27 EG-FGV

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1; EG-FGV § 27 Abs. 1; BGB § 826;

Gründe

I.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO i.V.m. § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die Berufung des Klägers ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.

1. Bedenken gegen die Zulässigkeit der Berufung bestehen nicht.

a) Die Berufungsbegründung genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO.