LG Hildesheim, vom 20.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 222/18
Erwerb eines manipulierten Diesel-PKW als Gebrauchtfahrzeug nach Bekanntwerden des sogenannten Diesel-SkandalsVoraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen SchädigungMaßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines verwerflichen Verhaltens als sittenwidrig
OLG Celle, Beschluss vom 27.05.2019 - Aktenzeichen 7 U 335/18
DRsp Nr. 2019/11590
Erwerb eines manipulierten Diesel-PKW als Gebrauchtfahrzeug nach Bekanntwerden des sogenannten Diesel-SkandalsVoraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen SchädigungMaßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines verwerflichen Verhaltens als sittenwidrig
Der Käufer eines PKW mit Dieselmotor, der auf Grund einer darin verbauten Motorsteuerungssoftware für die unzulässige Regulierung der Stickoxidwerte (sog. Abschaltvorrichtung) mangelbehaftet ist, hat gegen den Hersteller des Fahrzeuges dann keinen Schadensersatzanspruch wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826BGB), wenn er das Fahrzeug erst zu einem Zeitpunkt erworben hat, nachdem der Hersteller die Öffentlichkeit über das Vorhandensein der gesetzeswidrigen Abschaltvorrichtung unterrichtet und zugleich darüber informiert hat, welche Maßnahmen er in Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt zur Behebung des Mangels vornehmen wird.
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