OLG Brandenburg - Urteil vom 11.05.2022
4 U 23/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 28.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 177/20

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW mit einem Motor der Baureihe N47Begriff der SittenwidrigkeitZulässigkeit eines Thermofensters

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2022 - Aktenzeichen 4 U 23/21

DRsp Nr. 2022/8711

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW mit einem Motor der Baureihe N47 Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 28.12.2020, Az. 11 O 177/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen einer vermeintlich unzulässigen Abschalteinrichtung in Anspruch.