Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.12.2021 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen.
3.Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klagepartei wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
5.Die Revision wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis 25.000,00 € festgesetzt.
I.
A.
Die Klagepartei verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen des Erwerbs des streitgegenständlichen Fahrzeugs, da dieses von der Beklagten mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen worden sei.
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