Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.10.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 29. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart, Az.
Die Anschlussberufung des Klägers gegen das unter Ziff. 1 genannte Urteil wird zurückgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|