OLG Köln - Urteil vom 28.05.2021
19 U 134/20
Normen:
BGB § 823; StGB § 263;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 14.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 36 O 59/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen BMW M 550d XDriveAusstattung mit einer Temperatur-AbschalteinrichtungPrüfstandoptimierte Umschaltlogik

OLG Köln, Urteil vom 28.05.2021 - Aktenzeichen 19 U 134/20

DRsp Nr. 2021/11564

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen BMW M 550d XDrive Ausstattung mit einer Temperatur-Abschalteinrichtung Prüfstandoptimierte Umschaltlogik

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln - Einzelrichter - vom 14.10.2020 (36 O 59/19) einschließlich des ihm ab dem 20.08.2020 zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

2.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823; StGB § 263;

Gründe

I.

Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs wegen behaupteter Abgasmanipulationen.

1) 2) 3) 1) 2) 3)