OLG Stuttgart - Urteil vom 28.11.2019
13 U 173/19
Normen:
ZPO § 91;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 02.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 265/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Kauf nach Bekanntwerden des DieselskandalsKaufentscheidung in Kenntnis der Betroffenheit des Fahrzeugs vom Dieselabgasskandal

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.11.2019 - Aktenzeichen 13 U 173/19

DRsp Nr. 2020/5520

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Kauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals Kaufentscheidung in Kenntnis der Betroffenheit des Fahrzeugs vom Dieselabgasskandal

Der Käufer eines Gebrauchtwagens mit dem Dieselmotor EA 189 kann vom Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen, wenn die Kaufentscheidung in Kenntnis der Betroffenheit des Fahrzeugs vom Dieselabgasskandal getroffen wurde.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 02.04.2019 dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

2.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 14.100,00 €

Normenkette:

ZPO § 91;

Gründe

I.