Das Urteil des Senats vom 27. September 2022 - 9 AZR 468/21 - wird aufgrund offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO hinsichtlich der Randnummer 27 dahingehend berichtigt, dass das Wort "nicht" im letzten Satz ein- gefügt wird.
Der letzte Satz lautet richtig: Aus der Vertragspraxis, insbesondere aus den Mitteilungen in dem von der Beklagten zu 2. nicht mitherausgegebenen WCG ergebe sich nichts Abweichendes.
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