EuGH - Urteil vom 07.03.1996
Rs C-171/94
Normen:
EWG-Richtlinie 77/187/EWG (vom 14.12.1977) Art. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1996, 683
DRsp VI(602)111a-b

EuGH - Urteil vom 07.03.1996 (Rs C-171/94) - DRsp Nr. 1997/1887

EuGH, Urteil vom 07.03.1996 - Aktenzeichen Rs C-171/94 - Aktenzeichen Rs C-172/94

DRsp Nr. 1997/1887

»Albert Merckx u. Patrick Neuhuys/Ford Motors Company Belgium SA a. Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 77/187 EWG des Rates vom 14.2.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, daß die Richtlinie auf den Fall anwendbar ist, daß ein Unternehmen, das eine Berechtigung zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen für ein bestimmtes Gebiet besitzt, seine Tätigkeit einstellt und die Vertriebsberechtigung sodann auf ein anderes Unternehmen übertragen wird, das - ohne Übertragung von Aktiva - einen Teil der Belegschaft übernimmt und für das bei der Kundschaft geworben wird.