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Die Beteiligten streiten über die Höhe der Reisekostenerstattung für Familienheimfahrten während einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation.
In der Zeit ab Mai 1996 nahm der Kläger an einer von der Beklagten bewilligten zweijährigen Umschulung zum Versicherungskaufmann im Berufsförderungswerk (BFW) E bei R in Bayern teil. Von dort fuhr er alle zwei Wochen, vor den Prüfungen alle drei Wochen, mit seinem PKW zur 635 km entfernt gelegenen Familienwohnung in L - , in der seine Ehefrau und seine beiden kleinen Kinder lebten.
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