Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.01.2023 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen des Berufungsverfahrens noch über Differenzlohnansprüche aus einer behaupteten Nettolohnvereinbarung für den Zeitraum von Mai 2022 bis Dezember 2022 sowie über die Vergütung von Überstunden.
1. 2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|