LAG Köln, vom 22.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1100/93
ArbG Siegburg, vom 06.10.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2118/93
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien bei gleichbleibender Vergütung
BAG, Urteil vom 26.01.1995 - Aktenzeichen 2 AZR 371/94
DRsp Nr. 1995/4465
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien bei gleichbleibender Vergütung
»1. Die SR 2 l II BAT für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA enthalten keine von § 15 Abs. 1BAT abweichende Regelung, sondern bestimmen in Nr. 2 Abs. 1 lediglich, bei welcher vertraglich vereinbarten Unterrichtsstundenzahl ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist (im Anschluß an BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - AP Nr. 21 zu § 15BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).2. Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden einfordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (vgl. auch BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 -, aaO.; Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).
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