Festsetzung der Gerichtskosten bei Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung
SG Marburg, Beschluß vom 19.06.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 1024/05
DRsp Nr. 2007/20955
Festsetzung der Gerichtskosten bei Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung
Es ist äußerst unbillig, den Berufungsausschuss auch nur mit teilweisen Kosten zu belasten, wenn die Erledigung des Rechtsstreites um eine Zulassungsentziehung wegen der Ausübung einer Angestelltentätigkeit allein deshalb erfolgt, weil die Vertragsärztin nunmehr das Beschäftigungsverhältnis beendet hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]