SG Marburg - Beschluß vom 19.06.2006
S 12 KA 1024/05
Normen:
Ärzte-ZV § 20 ; SGB V § 95 Abs. 6 ; SGG § 197a ; VwGO § 161 Abs. 2 ;

Festsetzung der Gerichtskosten bei Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung

SG Marburg, Beschluß vom 19.06.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 1024/05

DRsp Nr. 2007/20955

Festsetzung der Gerichtskosten bei Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung

Es ist äußerst unbillig, den Berufungsausschuss auch nur mit teilweisen Kosten zu belasten, wenn die Erledigung des Rechtsstreites um eine Zulassungsentziehung wegen der Ausübung einer Angestelltentätigkeit allein deshalb erfolgt, weil die Vertragsärztin nunmehr das Beschäftigungsverhältnis beendet hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

Ärzte-ZV § 20 ; SGB V § 95 Abs. 6 ; SGG § 197a ; VwGO § 161 Abs. 2 ;