I. Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 20. Juni 2018 werden zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind dem Kläger für das Berufungsverfahren zu 4/5 zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung einer Unfallfolge sowie die Höhe der wegen der Folgen des anerkannten Arbeitsunfallereignisses vom 23. Juli 2012 zu gewährenden Rente.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|