LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 28.10.1999
L 5 KA 2482/99 W-B
Normen:
BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 ; GKG § 13 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart - S 10 KA 3354/99 W-B - 26.05.1999,

Festsetzung des Gegenstandswerts bei Überschreitung von Fallzahlgrenzwerten

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.10.1999 - Aktenzeichen L 5 KA 2482/99 W-B

DRsp Nr. 2006/23686

Festsetzung des Gegenstandswerts bei Überschreitung von Fallzahlgrenzwerten

Nur wenn genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Schätzung fehlen, kann auf den Auffangstreitwert des § 8 Abs 2 S 2 Halbs 2 BRAGebO zurückgegriffen werden. Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes in Streitverfahren über die Berechtigung zur Überschreitung bzw Erhöhung von Fallzahlgrenzwerten ist konkret auf die angestrebte Prozentzahl der Überschreitung sowie den für die Praxis typischen Fallwert, uU aus früheren Quartalen, abzustellen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 ; GKG § 13 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart - S 10 KA 3354/99 W-B - 26.05.1999,