LAG München - Beschluss vom 14.09.2023
3 Ta 180/23
Normen:
RVG § 33;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 31.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 33 BV 29/23

Festsetzung des Gegenstandswerts i.R.d. Verfahrenseinstellung über die Arbeitsbefreiung des Betriebsratsvorsitzenden zum Zwecke der Teilnahme an dem Seminar

LAG München, Beschluss vom 14.09.2023 - Aktenzeichen 3 Ta 180/23

DRsp Nr. 2024/1424

Festsetzung des Gegenstandswerts i.R.d. Verfahrenseinstellung über die Arbeitsbefreiung des Betriebsratsvorsitzenden zum Zwecke der Teilnahme an dem Seminar

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 31.07.2023 - 33 BV 29/23 - aufgehoben.

2.

Dem Arbeitsgericht München wird aufgegeben, den Gegenstandswertfestsetzungsantrag der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1 und 2 - unter Beachtung der in den nachfolgenden Beschlussgründen dargelegten Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts - erneut zu bescheiden.

3.

Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei.

Normenkette:

RVG § 33;

Gründe

I.

Im Ausgangsverfahren stritten die Beteiligten über die Arbeitsbefreiung des Betriebsratsvorsitzenden zum Zwecke der Teilnahme an dem Seminar "Betriebsratsvorsitz Tel 1"vom 00.00.0000 bis 00.00.0000 (Antrag zu 3.) sowie die Freistellung von den Schulungskosten (Antrag zu 1.) und Unterbringungs- und Verpflegungskosten (Antrag zu 2.).

Das Verfahren wurde gem. § 83 a Abs. 2 und 3 ArbGG eingestellt.