SG Altenburg, vom 19.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KR 2243/02
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung nach § 132a Abs. 2 SGB V, wiederkehrende Leistung
LSG Thüringen, Beschluss vom 22.08.2005 - Aktenzeichen L 6 B 30/04 KR
DRsp Nr. 2008/9130
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung nach § 132a Abs. 2SGB V, wiederkehrende Leistung
Geht es um wiederkehrende Leistungen (hier: Höhe der Vergütung nach § 132a Abs. 2SGB V), so ist eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 3GKG (a.F.), wonach der dreifache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen maßgebend ist, gerechtfertigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]