BSG - Beschluss vom 22.03.2018
B 12 R 58/17 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 21.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 106/17
SG Braunschweig, vom 06.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 63 KR 41/14

Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen und SäumniszuschlägenVerfahrensrügeAbgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger BeschäftigungNachvollziehbare und logische Abwägung aller Umstände

BSG, Beschluss vom 22.03.2018 - Aktenzeichen B 12 R 58/17 B

DRsp Nr. 2018/8716

Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen Verfahrensrüge Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung Nachvollziehbare und logische Abwägung aller Umstände

1. Die Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild prägen. 2. Es müssen alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt werden. 3. Erforderlich ist eine nachvollziehbare und logische Abwägung aller Umstände.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. August 2017 wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 27 974,51 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe:

I