LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.01.2023
8 Sa 420/22
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256; ZPO § 257; ZPO § 308;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 04.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 168/22

Feststellung auf künftige höhere Vergütung im Wege des SchadensersatzesÄnderung der Senioritätsregeln für beruflichen Aufstieg vom First Officer zum Kapitän einer FluggesellschaftBestandsschutz von Altbeschäftigten bei Systemänderung der SenioritäsregelnGleichheitssatz bei Systemumstellung des beruflichen Aufstiegs

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 420/22

DRsp Nr. 2023/8746

Feststellung auf künftige höhere Vergütung im Wege des Schadensersatzes Änderung der Senioritätsregeln für beruflichen Aufstieg vom First Officer zum Kapitän einer Fluggesellschaft Bestandsschutz von Altbeschäftigten bei Systemänderung der Senioritäsregeln Gleichheitssatz bei Systemumstellung des beruflichen Aufstiegs

1. Die Tarifvertragsparteien dürfen die Senioritätsregeln für den beruflichen Aufstieg vom First Officer zum Kapitän durch nachfolgenden Tarifvertrag ändern. Sie haben dabei den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten und dürfen nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen.2. Diese Anforderungen sind hier erfüllt. Die Tarifvertragsparteien durften eine Umstellung auf ein System, das tatsächliche Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit mischt (Gruppe 2), vornehmen und dabei zugleich sog. "Altbeschäftigten" (Gruppe 1) Bestandsschutz in ihrer bisher allein arbeitgeberbezogen erworbenen Seniorität zubilligen.