LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 17.12.2020
L 10 VE 79/17
Normen:
BVG §§ 30 ff.;
Vorinstanzen:
SG Bremen, vom 25.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 50 VE 13/12

Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung als SchädigungsfolgeSchockschaden nach Erhalt der Nachricht über die Ermordung des Vaters durch einen BruderNachgewiesene Gesundheitsstörungen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2020 - Aktenzeichen L 10 VE 79/17

DRsp Nr. 2021/5345

Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Schädigungsfolge Schockschaden nach Erhalt der Nachricht über die Ermordung des Vaters durch einen Bruder Nachgewiesene Gesundheitsstörungen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 25. Oktober 2017 dahingehend abgeändert, dass als Schädigungsfolge eine posttraumatische Belastungsstörung festzustellen ist.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BVG §§ 30 ff.;

Tatbestand

Im Streit stehen die Feststellung von Schädigungsfolgen sowie die Gewährung von Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) i.V.m. mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).