LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.11.2006
L 5 KR 103/05
Normen:
SGB V § 175 Abs. 5 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2007, 260
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 01.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 KR 273/03

Feststellungsklage bei Rechtsverhältnis gegenüber Drittem, Kündigungserklärung bei Krankenkassenwechsel

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.11.2006 - Aktenzeichen L 5 KR 103/05

DRsp Nr. 2007/20524

Feststellungsklage bei Rechtsverhältnis gegenüber Drittem, Kündigungserklärung bei Krankenkassenwechsel

1. Ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG muss nicht zwischen den Hauptbeteiligten eines Rechtsstreits, sondern es kann auch gegenüber einem Dritten, insbesondere gegenüber einem Beigeladenen des Rechtsstreits, bestehen. 2. Eine Kündigungserklärung ist im Falle des Krankenkassenwechsel zu einer neu errichteten IKK oder BKK nach § 175 Abs. 5 SGB V gegenüber der bisherigen Krankenkasse nicht erforderlich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 175 Abs. 5 ; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanz: SG Kiel, vom 01.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 KR 273/03
Fundstellen
NZS 2007, 260