Förderung Langzeitarbeitsloser durch Beschäftigungshilfen bei verspäteter Antragsstellung
LSG Saarland, Urteil vom 03.06.2005 - Aktenzeichen L 8 AL 52/03
DRsp Nr. 2008/17045
Förderung Langzeitarbeitsloser durch Beschäftigungshilfen bei verspäteter Antragsstellung
Wird ein Antrag auf Gewährung einer Beschäftigungshilfe für Langzeitarbeitslose verspätet gestellt, so kommt eine Förderung nicht in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BeschHiRL (2001) § 5 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 16 AL 37/02 - 22.01.2003,