LSG Saarland - Urteil vom 03.06.2005
L 8 AL 52/03
Normen:
BeschHiRL (2001) § 5 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 16 AL 37/02 - 22.01.2003,

Förderung Langzeitarbeitsloser durch Beschäftigungshilfen bei verspäteter Antragsstellung

LSG Saarland, Urteil vom 03.06.2005 - Aktenzeichen L 8 AL 52/03

DRsp Nr. 2008/17045

Förderung Langzeitarbeitsloser durch Beschäftigungshilfen bei verspäteter Antragsstellung

Wird ein Antrag auf Gewährung einer Beschäftigungshilfe für Langzeitarbeitslose verspätet gestellt, so kommt eine Förderung nicht in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BeschHiRL (2001) § 5 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 16 AL 37/02 - 22.01.2003,