OLG München - Endurteil vom 21.07.2021
7 U 2467/18
Normen:
BGB § 611; BGB § 307 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 15.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen O 1428/17

Formularmäßige Vereinbarung einer 3-monatigen Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vorstandsdienstvertrag

OLG München, Endurteil vom 21.07.2021 - Aktenzeichen 7 U 2467/18

DRsp Nr. 2021/12034

Formularmäßige Vereinbarung einer 3-monatigen Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vorstandsdienstvertrag

1. Die formularmäßige Vereinbarung einer 3-monatigen Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vorstandsdienstvertrag, insbesondere des Anspruchs auf anteilige Zahlung der vereinbarten Vergütung, ist wirksam. 2. Die Ausschlussfrist greift nicht, wenn der Dienstherr die Ansprüche vorbehaltlos abgerechnet hat.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 15.06.2018, Az. 5 HK O 1428/17, in Ziffer 1 wie folgt abgeändert:

"Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 21.10.2016 zu bezahlen".

2.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.

3.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 75 %, die Beklage 25 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 68 %, die Beklage 32 %.

4.

Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1 bezeichnete Endurteil des Landgerichts München I, soweit es noch Bestand hat, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

5.