Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 3. November 2010 -
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Fortführung einer Direktversicherung zu ermöglichen.
Der im November 1960 geborene Kläger war seit 1987 bis zum 15. Mai 2008 bei der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin als Pharmaberater tätig. Mit Schreiben vom 1. März 1993 teilte die Rechtsvorgängerin der Beklagten dem Kläger mit:
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