EuGH - Urteil vom 19.04.2007
Rs C-444/05
Normen:
EG Art. 49 ; EG Art. 234 ;
Fundstellen:
DÖV 2007, 924
EuZW 2007, 339
NJW 2007, 1663
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Freier Dienstleistungsverkehr: Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Erstattung der Kosten der Behandlung in einer Privatklinik - Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses

EuGH, Urteil vom 19.04.2007 - Aktenzeichen Rs C-444/05

DRsp Nr. 2008/3365

Freier Dienstleistungsverkehr: Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Erstattung der Kosten der Behandlung in einer Privatklinik - Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses

»Art. 49 EG steht einer Regelung eines Mitgliedstaats der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art entgegen, die jede Erstattung der Kosten der Behandlung der bei einem nationalen Sozialversicherungsträger Versicherten in Privatkliniken in einem anderen Mitgliedstaat, außer für die Behandlung von Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren, ausschließt.«

Normenkette:

EG Art. 49 ; EG Art. 234 ;

Entscheidungsgründe:

1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 49 EG und insbesondere die Frage, ob diese Bestimmung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erstattung der Kosten der Behandlung von über 14 Jahre alten Versicherten in einer ausländischen Privatklinik durch einen inländischen Sozialversicherungsträger ausschließt.

2 Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen einer Klage von D. Stamatelakis, der in Griechenland ansässig und beim Organismos Asfaliseos Eleftheron Epangelmation (Versicherungseinrichtung der freien Berufe, im Folgenden: OAEE), dem Nachfolger des Tameio Asfaliseos Emporon (Sozialversicherung der Kaufleute), versichert war, auf Erstattung der Kosten seiner stationären Behandlung in einer Privatklinik im Vereinigten Königreich.