1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 49 EG und insbesondere die Frage, ob diese Bestimmung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erstattung der Kosten der Behandlung von über 14 Jahre alten Versicherten in einer ausländischen Privatklinik durch einen inländischen Sozialversicherungsträger ausschließt.
2 Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen einer Klage von D. Stamatelakis, der in Griechenland ansässig und beim Organismos Asfaliseos Eleftheron Epangelmation (Versicherungseinrichtung der freien Berufe, im Folgenden: OAEE), dem Nachfolger des Tameio Asfaliseos Emporon (Sozialversicherung der Kaufleute), versichert war, auf Erstattung der Kosten seiner stationären Behandlung in einer Privatklinik im Vereinigten Königreich.
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